Hier erfährst du, wie du bei unserem kleinen Gateway- Verbund mitmachen kannst. Schalte einfach dein Funkgerät auf eines unserer Teamspeak 3 Server und verbinde dich mit vielen anderen und weiteren Stationen in ganz Deutschland. Desto mehr Gateways aufgeschaltet sind, desto mehr Stationen sind auch Lokal zu hören bzw. zu empfangen. Wie das genau gemacht wird, stellen wir dir hier einmal vor.
- Wie funktioniert ein Gateway?
- Was benötige ich für einen Gatewaybetrieb?
- Welche Voraussetzungen müssen vorhanden sein?
- Welche Kosten kommen auf mich zu?
- Welche Gesetzesgrundlage trifft zu?
- Welche Vor- und Nachteile bietet solch ein Gateway?
Wie funktioniert ein Gateway?
Ein sogenanntes Gateway ist ein vollautomatisch- gesteuerter Prozess, den es erlaubt automatische Betriebsanlagen zu verwalten und zu betreiben. Das Heimische Funkgerät wird an einem Computersystem (Windows, Linux, PC, Notebook oder Einplatinen Computer) angeschlossen und sämtliche Audiosignale an das Internet zu einer anderen Stationen übertragen. Dabei werden Entfernungen von mehreren Städten und Kilometern über das Internet überbrückt und an anderen Stationen übertragen und ausgegeben.
Was benötige ich für einen Gatewaybetrieb?
Um ein Gateway betreiben zu können, werden nicht all zu viel Hardware benötigt. Zum einen benötigt man ein Heimisches Funkgerät, sowie einen vollwertigen PC, Notebook oder Einplatinen- Computer. Dies kann ein altes, ausgesondertes Notebook oder ein alten PC sein. Diese müssen lediglich Windows Vista oder Windows 7 unterstützen. Des weiteren benötigt man Mono Audiokabel Klinkenkabel und eine Gateway- Platine, die sich einfach aufbauen lässt. Eine Gateway- Platine ist mit allen vorgefertigten Komponenten in unserem Shop als Bausatz oder als fertiges Bau- Set erhältlich.
Welche Voraussetzungen müssen vorhanden sein?
Als einzigste Voraussetzungen wird eine stabile Internetverbindung und eine stabile Funkverbindung zur Antenne benötigt.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Keine. Lediglich die bestehenden Internetkosten bei deinem Internetprovider.
Welche Gesetzesgrundlage trifft zu?
Die rechtliche Situation von CB Funk Gateways war bis Ende 2006 umstritten. In den CB Funk Bestimmungen hatte die Bundesnetzagentur BNetzA als Aufsichtsbehörde festgelegt, dass Sprachübertragungen zwischen CB Funkanlagen nur auf direktem Wege stattfinden dürfen. Sprachübertragung zwischen CB Funkgeräten über unbemannte automatisch betriebene Stationen oder andere vermittelnde Netze war nicht gestattet. Im April 2006 war die Außerbetriebnahme eines Gateways seitens der BNetzA angeordnet worden. Durch die Kopplung des Funkgerätes mit dem PC sei die Funkanlage in der Betriebsart “Sprache via Internet VoIP” betrieben worden und diese Betriebsart sei, so die Bundesnetzagentur BNetzA, in der Allgemeinzuteilung dem CB Funk nicht zugeteilt worden.
Dennoch habe die Behörde bei der Erstellung der Vorschriften kein spezielles Verbot von CB Funk Gateways beabsichtigt. Deswegen hat sie zur Klärung der rechtlichen Situation von CB Funk Gateways am 20. Dezember 2006 die Vorschriften für den CB Funk teilweise geändert und vier Kanäle für den Gateway-Betrieb freigegeben.
Am 16.01.2008: Kanäle: 11, 29, 34, 39, 61, 71, 80
Am 01.04.2016: Kanäle: 11, 29, 34, 39, 40, 41, 61, 71, 80
Welche Vor- und Nachteile bietet solch ein Gateway?
Kommen wir erst einmal zu den Positiven Aspekten eines Gateways:
- + Kostengünstig umsetzbar
- + normales bzw. einfaches CB Funkgerät nutzbar
- + Reichweite kann um ein vielfaches erweitert werden
- + viele Stationen hör- und empfangbar
- – nur ein CB Funkgerät nutzbar
- – schlechtere Audioqualität, aber vertretbar
- – Internetanschluss notwendig
- – zusätzliche Hardware notwendig
Wer sich dafür entscheidet unseren Verbund beizutreten, für den stellen wir die komplette Hardware (bis auf Notebook und Funkgerät) zur freien Verfügung. Wenn ihr weitere Fragen oder Anregungen habt, schreibt uns einfach eine E-Mail unter: gatewayverbund@radiobunker.de